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Pink Ribbon Deutschland - Leitlinien

  • Die Nutzung des Pink Ribbon Logos muss durch die Kampagne schriftlich für Ihr Unternehmen freigegeben sein. Die Nutzungserlaubnis ist nicht selbstständig auf andere Unternehmensbereiche oder Produkte übertragbar.
  • Nennen Sie uns Grund und Ziel, Art und Umfang der geplanten Maßnahme.
  • Nennen Sie uns den genauen Zeitraum sowie die Außenwirkung und den Ablauf der geplanten Maßnahme.
  • Nennen Sie uns einen verantwortlichen Ansprechpartner.
  • Eine nachvollziehbare Offenlegung der durch die Maßnahme generierten Gelder muss gewährleistet sein.
  • Gelder, die durch Ihre Maßnahme außerhalb Deutschlands gespendet werden sollen, müssen zugunsten der von uns empfohlenen Organisationen gespendet werden. Bitte teilen Sie uns mit, in welchem Land Sie aktiv werden möchten.
  • Die Kampagne behält sich die Ablehnung einer Maßname vor.
  • Maßnahmen, die einen rein absatzwirtschaftlichen Zweck verfolgen, werden nicht unterstützt.
  • Die Zusammenarbeit wird in einem schriftlichen Vertrag geregelt. Dieser stellt die Voraussetzung zur Nutzung des Pink Ribbon Logos dar.
    Hinweis: Die einzelnen Organisationen in den verschiedenen Ländern entscheiden selbst, welche Spendengelder angenommen werden. Teilweise gibt es Ausschlüsse. Gerne stellen wir Ihnen die entsprechenden Kontakte zur Verfügung. Pink Ribbon Deutschland steht in folgenden Ländern in direktem Kontakt mit Pink Ribbon: Belgien, Dänemark, England, Finnland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz